Im Allgemeinen ist eine ärztliche Überweisung nicht erforderlich, da die meisten Krankenkassen die Therapiekosten für Komplementär- und Alternativmedizin über eine bestehende Zusatzversicherung bis zu einem gewissen Betrag decken. In einzelnen Fällen und krankenkassenabhängig wird jedoch eine ärztliche Verordnung verlangt.
Ihr Hausarzt/Ihre Hausärztin kann dafür ein eigenes oder dieses Formular verwenden: